Allgemeine Geschäftsbedingungen
Klauseln für Hotel und PensionFür
Beherbergungsbetriebe, also Hotel und Pension machen AGB ebenso
Sinn. Zwar können die zwingenden gesetzlichen Vorschriften in
Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht abgeändert werden, aber
eine Verbesserung der Haftung, sowie die Regelung potentieller
Streitpunkte kann auf diese Weise vorgenommen werden. Es gibt
aber keine Verpflichtung AGB zu
benutzen.HaftungsbeschränkungGerade bei Beherbergungsbetriebe
kann der Verwender von AGB eine Haftungsbeschränkung auf Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit vereinbaren und die Haftung für
einfache Fahrlässigkeit ausschließen oder wenigstens
erleichtern.Einzelheiten der Hausordnung
In gewissen Grenzen lässt sich auch das
Verhalten der Gäste durch AGB regeln. Die Einbeziehung einer Art
Hausordnung verdeutlicht dem Gast, welche Handlungen im Hotel
erlaubt sind oder nicht. Zulässige Regelungen wären hier die
Frage, wann die An- und Abreisezeiten sind und bis wann das
Zimmer bei der Abreise übergeben werden muss. Auch andere
Bestandteile der Hausordnung (dürfen Gäste auf dem Zimmer
empfangen werden, ist Essen auf dem Zimmer erlaubt u.s.w.)
können auf diese Weise klargestellt werden.
Stornoklauseln und Kündigungsrecht
Im Beherbergungsvertrag besteht anders, als
im Reiserecht kein vorzeitiges Kündigungsrecht. Dennoch kann es
passieren, dass der Kunde vor der Anreise den Vertrag ohne Grund
kündigt oder eine vorzeitige Abreise wünscht. In diesen Fällen
steht es dem Beherbergungsbetrieb offen, in seine AGB
klarstellende Hinweise aufzunehmen, dass die Kündigung nicht
zulässig ist und im Falle der Kündigung die von der DEHOGA
empfohlenen Stornoentschädigungen in Höhe von 60 bis 90 % des
vereinbarten Entgeltes zu zahlen sind.
Selbstverständlich kann zu Gunsten des
Gastes auch von diesen Regeln abgewichen werden und ein
Kündigungsrecht des Gastes z.B. unter bestimmten
Voraussetzungen, unter Einhaltung bestimmter Fristen oder auch
geminderte Stornoentschädigungen für den Fall einer Kündigung
eingeräumt werden.
Hinweise auf Gewährleistungsrechte
Die Gewährleistungsrechte im
Beherbergungsvertrag richten sich schwerpunktmäßig nach den
Regelungen im Mietrecht. Danach hat der Mieter bei Mängeln
zunächst den Mangel anzuzeigen. Hinweise auf diese Pflichten in
AGB bieten dem Gast die Möglichkeit, sich korrekt zu verhalten
und späteren Streit über Gewährleistungsrechte zu vermeiden.
Rechtlich geprüfte Vorlagen sind beim
Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) erhältlich.
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